Seitens der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf wurde eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) erlassen.
Folgende Schutzmaßnahmen sind im Zeitraum von 01. 07. 2019 bis 31. 08. 2019 einzuhalten:
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2)Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Zuwiderhandeln wird mit hohen Strafen (Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen) geahndet. Zudem können im Anlassfall enorme Schadenersatzforderungen auf VerurscherInnen von Wald- und Flurbränden zukommen.
Die Abschätzung der Waldbrandgefahr basiert auf einem Index, der sich aus den meteorologischen Größen Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate sowie kurz- und langwellige Strahlung errechnen lässt.